NEWS - aktuelle Informationen
zurück 08.12.2015
Aus gegebenen Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass die Frist zum Einbau von Rauchwarnmeldern am 31.12.2015 abläuft.
Rauchwarnmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren in der Wohnung eingebaut werden.
Gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)sind die Mieterinnen und Mieter für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und den Batteriewechsel verantwortlich.
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Rauchwarnmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren in der Wohnung eingebaut werden.
Gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)sind die Mieterinnen und Mieter für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und den Batteriewechsel verantwortlich.
H&G Lüneburg e.V.
Altenbrücker Damm 14
21337 Lüneburg Telefon 0 41 31 - 85 55 11
Telefax 0 41 31 - 85 55 13
> Wegbeschreibung
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Dienstag und Freitag
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