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zurück 08.10.2021
Verhaltensregeln zum Schutz gegen das Corona-Virus für die Teilnahme an der
Jahreshauptversammlung am 14.10.2021, 17.00 Uhr
Alle Mitglieder, die sich zur Teilnahme an unserer Jahreshauptversammlung am 14.10.2021 angemeldet haben, werden darauf hingewiesen, dass bei der Versammlung die nachfolgenden Verhaltensregeln zum Schutz gegen das Corona-Virus zu beachten sind:
1.
Die Veranstaltung findet unter Anwendung der 3-G-Regelung statt. Demgemäß müssen alle Teilnehmer an der Versammlung vollständig geimpft, negativ getestet oder genesen sein.
Bei dem erforderlichen Test muss es sich entweder um einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder um einen PoC-Antigen-Test handeln, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Durchführung eines Selbsttests reicht als Zutrittsvoraussetzung nicht aus.
Vor dem Betreten des Versammlungsraums müssen die Teilnehmer an der Versammlung einen Impfausweis, eine aktuelle Bestätigung über eine Testung mit negativem Testergebnis oder einen Genesenennachweis zur Einsicht vorlegen.
2.
In den Räumen des Hotel Seminaris ist grundsätzlich eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach Einnahme des Sitzplatzes im Versammlungsraum darf die Maske abgenommen werden. Bei Verlassen des Sitzplatzes ist die Maske wieder anzulegen.
3.
Alle Teilnehmer an der Versammlung sollen nach Möglichkeit einen Abstand von mindestens 1,50 m zu den anderen Teilnehmern einhalten. Dies gilt nicht für Angehörige des eigenen Hausstands.
4.
Es wird gebeten, von einem Händeschütteln abzusehen.
Stark
1.Vorsitzender
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Jahreshauptversammlung am 14.10.2021, 17.00 Uhr
Alle Mitglieder, die sich zur Teilnahme an unserer Jahreshauptversammlung am 14.10.2021 angemeldet haben, werden darauf hingewiesen, dass bei der Versammlung die nachfolgenden Verhaltensregeln zum Schutz gegen das Corona-Virus zu beachten sind:
1.
Die Veranstaltung findet unter Anwendung der 3-G-Regelung statt. Demgemäß müssen alle Teilnehmer an der Versammlung vollständig geimpft, negativ getestet oder genesen sein.
Bei dem erforderlichen Test muss es sich entweder um einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder um einen PoC-Antigen-Test handeln, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Durchführung eines Selbsttests reicht als Zutrittsvoraussetzung nicht aus.
Vor dem Betreten des Versammlungsraums müssen die Teilnehmer an der Versammlung einen Impfausweis, eine aktuelle Bestätigung über eine Testung mit negativem Testergebnis oder einen Genesenennachweis zur Einsicht vorlegen.
2.
In den Räumen des Hotel Seminaris ist grundsätzlich eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach Einnahme des Sitzplatzes im Versammlungsraum darf die Maske abgenommen werden. Bei Verlassen des Sitzplatzes ist die Maske wieder anzulegen.
3.
Alle Teilnehmer an der Versammlung sollen nach Möglichkeit einen Abstand von mindestens 1,50 m zu den anderen Teilnehmern einhalten. Dies gilt nicht für Angehörige des eigenen Hausstands.
4.
Es wird gebeten, von einem Händeschütteln abzusehen.
Stark
1.Vorsitzender
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21337 Lüneburg Telefon 0 41 31 - 85 55 11
Telefax 0 41 31 - 85 55 13
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08:00 bis 13:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr
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14:00 bis 16:00 Uhr Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr
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Abgabefrist für die ...
Die ursprünglich am 31.10.2022 ablaufende Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist nach ...
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