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NEWS - aktuelle Informationen

zurück 08.12.2015
Aus gegebenen Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass die Frist zum Einbau von Rauchwarnmeldern am 31.12.2015 abläuft.

Rauchwarnmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren in der Wohnung eingebaut werden.

Gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)sind die Mieterinnen und Mieter für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und den Batteriewechsel verantwortlich.
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