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zurück 18.06.2025
Drückt der kommunale Energieversorger seinen Endkunden zu hohe Preise für den Bezug von Fernwärme auf, kann er zurückgepfiffen werden. Darauf weist jetzt Haus & Grund unter Bezug auf ein Urteil des Landgerichtes (LG) Wuppertal vom 03.04.2025 (Az. 5 O 162/23) hin. Dazu er-klärt Haus & Grund: „Seit Ausbruch des Ukrainekrieges am 24.02.2022 hat der Energieversorger in dem entschiedenen Fall die Fernwärmepreise in den letzten 3 Jahren verzwölffacht, von 3,49 Cent in 2021 auf 43,32 Cent pro Kilowattstunde in 2023. Die Argumentation des Energieversor-gers: Der Fernwärmepreis hänge am Gaspreis. Und der habe sich in dem fraglichen Zeitraum wegen der Energiekrise brachial verteuert Das Gericht sieht diese Argumentation als ungerecht-fertigt an. Die Folge: Der Energieversorger muss ca. 350.000 € zurückzahlen.

Die Begründung des Gerichts: Zwar knüpfe § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV den Bezugspreis auch an die Entwicklung des Gaspreises an. Danach dürften Preisänderungsklauseln aber nur so ausgestaltet werden, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigten. Hier sei entscheidend, dass die gelieferte Fernwärme zu 85 % aber nicht aus Gas, sondern aus dem Müllheizkraftwerk der Abfallwirtschaftsgesellschaft der Stadt W. gewonnen werde, so das Gericht. Die erhöhten Preise seien deshalb zu Unrecht verlangt worden. Allein für das Abrechnungsjahr 2022 seien 349.868,67 € zurückzuzahlen (§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative BGB). Die auf diesen Betrag geforderten Zinsen der Kläger seien damit noch nicht berücksichtigt.

Hintergrund: Die Preistransparenzplattform Fernwärme der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ermittelt, dass in jedem vierten Fernwärmenetz die Heizkosten für Verbraucher
besonders stark angestiegen sind. Damit Fernwärme bezahlbar bleibe, sei eine Preisobergrenze für den Wärmemarkt zu fordern. Auch der Deutsche Mieterbund reagiert auf die weiter erwartete Entwicklung der Fernwärmekosten besorgt.

Dazu der Rat von Haus & Grund: „Verbraucher sollten ihre Fernwärmerechnungen in den letzten Jahren ab 2022 im Hinblick auf Preisverteuerungen genau prüfen; unsere Mitglieder können das gemeinsam mit uns erledigen.“ Und:
„Werden vergleichbar extreme Verteuerungen festgestellt und Zahlungen deshalb gekürzt, sind auch Androhungen des Energieversorgers, den weiteren Bezug an Fernwärme zu sperren,
unwirksam, erläutert Haus & Grund abschließend.

Haus & Grund Lüneburg ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der
bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt mehr als 900.000 Mitgliedern.
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Pressekontakt:
Haus & Grund Lüneburg e.V.
Altenbrückerdamm 14
21337 Lüneburg
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